Leasingraten für Büromöbel und Bürostühle können von gewerblichen Kunden als Betriebsausgaben abgesetzt werden, dies ermöglichen wir mittels unseres Partners der DLL (De Lage Landen Leasing GmbH). Dies bietet zahlreiche steuerliche und finanzielle Vorteile für Unternehmen und Selbstständige:
- Steuerminderung:
- Die monatlichen Leasingraten für Büromöbel und Bürostühle gelten als Betriebsausgaben und mindern somit den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.
- Dadurch reduziert sich die Steuerlast.
- Liquiditätserhalt:
- Durch Leasing entfallen hohe Einmalzahlungen für den Kauf von Büromöbeln.
- Die Kosten werden gleichmäßig über die Leasinglaufzeit verteilt, was die Liquidität des Unternehmens schont.
- Bilanzneutralität:
- In vielen Fällen bleiben die geleasten Büromöbel im Eigentum des Leasinggebers und erscheinen nicht in der Bilanz des Leasingnehmers.
- Dies kann die Bilanzkennzahlen verbessern und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens positiv beeinflussen.
- Planbarkeit:
- Die fest vereinbarten Leasingraten ermöglichen eine bessere Planbarkeit und Kalkulation der Ausgaben.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit:
- Nutzung im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit: Die geleasten Büromöbel und Bürostühle müssen für betriebliche Zwecke verwendet werden.
- Leasingvertrag: Der Leasingvertrag muss die Bedingungen und Laufzeit klar definieren und den Charakter eines echten Mietvertrages haben.
Zusammenfassung: Durch das Leasing von Büromöbeln und Bürostühlen können gewerbliche Kunden ihre Liquidität erhalten, steuerliche Vorteile nutzen und ihre Büroumgebung regelmäßig auf dem neuesten Stand halten. Es ist ratsam, die steuerlichen Vorteile und Bedingungen mit einem Steuerberater zu besprechen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Leasingraten korrekt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Für weitere Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die passende Lösung, einige Lösungen finden Sie auf unserer Website www.bueropiraten.de